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   VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2092   

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VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2092 (https://dejure.org/2015,50118)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.2015 - 21 B 14.2092 (https://dejure.org/2015,50118)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2015 - 21 B 14.2092 (https://dejure.org/2015,50118)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.06.2013 - 9 C 4.12

    Umsatzsteuer; Befreiung; Mehrwertsteuersystemrichtlinie; Bescheinigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2092
    Zudem müssen die von ihr eingesetzten Lehrkräfte die erforderliche Eignung aufweisen, um die Ziele der im Bereich der schulischen Ausbildung tätigen öffentlichrechtlichen Träger in vergleichbarer Weise zu erfüllen (vgl. BVerwG, U. v. 12.6.2013 - 9 C 4.12 - juris und U. v. 3.12.1976 - VII C 73.75 - juris).

    1.2.1 Die in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorgenommene Konkretisierung des Begriffs "ordnungsgemäße" Prüfungsvorbereitung durch den Senat verletzt nicht das Gebot, nationale Vorschriften so weit wie möglich dahin auszulegen, dass sie die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsprinzip - vgl. dazu EuGH, U. v. 6.10.2005 - C-291/03 - juris; BVerwG, U. v. 12.6.2013 - 9 C 4.12 - juris).

    Maßgebend ist vielmehr, ob die von ihm eingesetzten Lehrkräfte die erforderliche Eignung aufweisen, um die Ziele der im Bereich der schulischen Ausbildung tätigen öffentlichrechtlichen Träger in vergleichbarer Weise zu erfüllen (vgl. BVerwG, U. v. 12.6.2013 - 9 C 4.12 - NVwZ 2014, 378/379).

  • EuGH, 28.11.2013 - C-319/12

    MDDP - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 132 bis 134 und 168 -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2092
    Der Senat hat das Berufungsverfahren mit Beschluss vom 25. Januar 2013 bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Verfahren C-319/12 ausgesetzt und nach Ergehen dieser Entscheidung (EuGH, U. v. 28.11.2013 - C-319/12 - BeckRS 2013, 82246) mit Beschluss vom 25. September 2014 fortgesetzt.

    Denn Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwSt-RL legt nicht fest, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Modalitäten die vergleichbare Zielsetzung anerkannt werden kann (vgl. EuGH, U. v. 28.11.2013 - C-319/12 - BeckRS 2013, 82246).

  • VGH Bayern, 30.09.2010 - 21 B 09.140

    Umsatzsteuerbefreiung für ein Nachhilfeinstitut - Vorbereitung auf einen Beruf

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2092
    Das Verwaltungsgericht hat der Rechtsprechung des Senats (vgl. U. v. 30.9.2010 - 21 B 09.140 - BayVBl 2011, 178) folgend festgestellt, dass ein Nachhilfeinstitut ordnungsgemäß im Sinn des § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst.

    Zu diesem Maßstab hat der Senat im Urteil vom 30. September 2010 (21 B 09.140 - BayVBl 2011, 178) ausgeführt:.

  • BFH, 02.07.2014 - XI R 22/10

    Grundsätzlich kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungsleistungen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2092
    Es fehlt wiederum an der Gleichartigkeit der Leistungen, weil sich der Kontext, in dem die jeweilige Leistung erbracht wird, wesentlich unterscheidet (vgl. dazu BFH, U. v. 2.7.2014 - XI R 22/10 - juris unter Hinweis auf EuGH, U. v. 23.04.2009 - C-357/07 - juris).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-357/07

    DER VON DEM BRITISCHEN UNTERNEHMEN ROYAL MAIL ANGEBOTENE POSTALISCHE

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2092
    Es fehlt wiederum an der Gleichartigkeit der Leistungen, weil sich der Kontext, in dem die jeweilige Leistung erbracht wird, wesentlich unterscheidet (vgl. dazu BFH, U. v. 2.7.2014 - XI R 22/10 - juris unter Hinweis auf EuGH, U. v. 23.04.2009 - C-357/07 - juris).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-291/03

    MyTravel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Regelung für Reisebüros -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2092
    1.2.1 Die in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorgenommene Konkretisierung des Begriffs "ordnungsgemäße" Prüfungsvorbereitung durch den Senat verletzt nicht das Gebot, nationale Vorschriften so weit wie möglich dahin auszulegen, dass sie die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsprinzip - vgl. dazu EuGH, U. v. 6.10.2005 - C-291/03 - juris; BVerwG, U. v. 12.6.2013 - 9 C 4.12 - juris).
  • EuGH, 14.06.2007 - C-434/05

    Horizon College - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2092
    Die Unterrichtstätigkeit wird nicht allein durch die Beziehung zwischen den Lehrkräften und den Schülern geprägt, sondern auch durch den organisatorischen Rahmen der fraglichen Einrichtung (vgl. EuGH, U. v. 14.6.2007 - C-434/05 - juris).
  • VG Würzburg, 13.04.2011 - W 6 K 11.154
    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2092
    (VG Würzburg, Entscheidung vom 13. April 2011, Az.: W 6 K 11.154).
  • BVerwG, 03.12.1976 - 7 C 73.75

    Privater Schularbeitskreis - Besondere Förderung der Schüler - Allgemeinbildende

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2092
    Zudem müssen die von ihr eingesetzten Lehrkräfte die erforderliche Eignung aufweisen, um die Ziele der im Bereich der schulischen Ausbildung tätigen öffentlichrechtlichen Träger in vergleichbarer Weise zu erfüllen (vgl. BVerwG, U. v. 12.6.2013 - 9 C 4.12 - juris und U. v. 3.12.1976 - VII C 73.75 - juris).
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